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Maximilian II.

 

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Die Deutsche Frage 1848–1864

Die Revolution von 1848/49 war mit ihren Zielen gescheitert, einen deutschen Nationalstaat mit gemeinsamer Verfassung und Volksvertretung zu schaffen. Die Mitte Europas bestand weiter aus einer Vielzahl souveräner Staaten. Eine Rückkehr zu den Verhältnissen der Vormärzzeit fand jedoch nicht statt. Überall in Europa traten bewaffnete Konflikte auf. Mehr denn je vermischten sich dabei die Interessen der Staatsmächte mit den nationalen Bewegungen in den europäischen Ländern.

Maximilians Haltung zur Deutschen Frage: Die „Trias“-Idee

Wie sein Vater lehnte König Maximilian II. von Bayern die Idee eines deutschen Nationalstaats ab. „Einigkeit“, nicht Einheit, war für ihn das politische Ziel. Bayerns Souveränität sollte innerhalb eines Bundes deutscher Staaten unangetastet bleiben. Die bayerische Politik erhob dazu den Gedanken einer deutschen „Trias“ zu ihrem Leitmotiv. Er sah vor, dass neben Österreich und Preußen die übrigen deutschen Staaten unter Führung Bayerns eine dritte Kraft bildeten.

Diese Idee war wesentlich älter als der 1815 gegründete Deutsche Bund, älter auch als das bayerische Königtum von 1806. Sie ging zurück auf die Anfänge des preußisch-österreichischen Dualismus Mitte des 18. Jahrhunderts. Zwischen den Großmächten Österreich und Preußen, die seit der Zeit Friedrichs des Großen und Maria Theresias miteinander rivalisierten, sollte ein „drittes Deutschland“ für Gleichgewicht und Frieden sorgen.

Eine solche Konstellation wurde für kurze Zeit im Rheinbund (1806–1813) Wirklichkeit, wenngleich unter dem Protektorat Napoleons. Aber auch nach dem Ende der napoleonischen Ära gab es die Chance, eine deutsche Trias zu etablieren. Im 1815 gegründeten Deutschen Bund wäre Bayern die Führungsrolle unter den Mittelstaaten zugefallen. Hierbei ging es nicht nur um den Zusammenschluss der mittleren und kleineren Mächte, sondern auch um eine Assoziation der konstitutionell fortschrittlichen Staaten des Deutschen Bundes. Doch das blieb vorerst Theorie. Bis zur Revolution von 1848/49 wurde ein engeres Zusammengehen der Trias-Staaten niemals ernsthaft erwogen.

Der Deutschen Reichsverfassung der Frankfurter Paulskirche vom 28. März 1849 versagte König Maximilian seine Anerkennung. Sie widersprach in allen Punkten den Vorstellungen der bayerischen Regierung von einer Neuordnung Deutschlands: Der Ausschluss Österreichs aus dem Deutschen Reich, ein preußisches Erbkaisertum an der Staatsspitze anstelle einer kollektiv verfassten Regierung mit Beteiligung Bayerns und schließlich der Verlust der Souveränitäts Bayerns schienen nicht hinnehmbar. Die Nationalversammlung in Frankfurt hatte zuvor alle Eingaben und Vorschläge der bayerischen Regierung ignoriert.

Nach dem Scheitern der Revolution kam der Deutsche Bund wieder ins Spiel. Als 1848 die Frankfurter Nationalversammlung gewählt wurde, hatte er sich vorübergehend selbst aufgelöst. Seine Wiederherstellung schien nun die einzige Garantie, die Eigenständigkeit der Mittelstaaten zu bewahren. Fast alle größeren deutschen Mittelmächte traten für eine Restitution des Deutschen Bundes ein – vorneweg die Königreiche Bayern, Hannover, Sachsen und Württemberg. Nach ihrem Willen sollte der Bund zugleich reformiert werden – mit einer neuen Kräfteverteilung, die den Trias-Staaten mehr Mitsprache im Bundesdirektorium neben Österreich und Preußen verhieß.

Dabei stand die Trias-Idee nach 1849 vor einem grundlegenden Dilemma. Der Gedanke eines starken „Dritten Deutschland“ war zwar in allen Mittelstaaten lebendig. Jedoch fehlte eine übereinstimmende Konzeption. Wenn etwa die Regierung in München von Triasplänen sprach, meinte sie in erster Linie die Vorherrschaft Bayerns in Süddeutschland. Wilhelm von Doenniges (1814–1872), Maximilians enger Berater, schrieb dem damaligen Kronprinzen 1844 ins Stammbuch: „Bayern ist der dritte Staat Deutschlands, es hat durch die Straße nach Wien, die Donau, und durch die Pfalz ein Gewicht im Westen erhalten, das ihm seine Zukunft anweist. Bayern ist im Süden Deutschlands, was Preußen im Norden.“

Die Triaspolitik war also nur eine Fortsetzung der einzelstaatlichen Souveränitätspolitik. Zwischen den deutschen Mittelstaaten wog das gegenseitige Misstrauen schwerer als der Wille zum gemeinsamen Vorgehen. Auch blieb die Frage: Sollte es einen förmlichen Zusammenschluss deutscher Mittelstaaten, einen „Bund im Bund“ geben, oder würde es bei informellen Absprachen bleiben – in der Tradition „guter Korrespondenz“, wie sie die Fürsten im Alten Reich bereits praktiziert hatten. Keiner dieser Pläne konnte indes auf die Zustimmung der Bevölkerung in Deutschland hoffen. Zumindest das Groß- und Besitzbürgertum sehnte sich weiterhin nach einem Nationalstaat.

Die Politik des Außenministers von der Pfordten

Bayerns äußere Politik im Jahrzehnt nach der Revolution von 1848/49 verfolgte zwei Ziele: zunächst ging es um die Wiederherstellung des Deutschen Bundes, dann um den Versuch, eine deutsche Trias zwischen den Großmächten Österreich und Preußen zu etablieren. Beides sollte der Festigung eines souveränen Königreichs Bayern dienen. Die bayerische Regierung verhielt sich somit kaum anders als im Innern: sie trat für Reformen ein, um den Status quo zu garantieren.

Der Repräsentant dieser Politik war Maximilians Minister des Äußern und des königlichen Hauses, Ludwig Freiherr von der Pfordten (1811–1880). Er amtierte von 1849 bis 1859. In dieser Zeit war er auch Vorsitzender des Ministerrats. Von der Pfordten stammte aus Ried im Innkreis und war vor seiner politischen Karriere in Bayern Rektor der Universität Leipzig sowie schließlich Außenminister des Königreichs Sachsen gewesen.

Auf seine Initiative ging die Ablehnung der Deutschen Reichsverfassung im April 1849 durch die Regierung in Bayern zurück, der sich das Königreich Hannover anschloss. Eine Mehrheit der Zweiten Kammer im Landtag war damals gegen diesen Schritt und forderte die Annahme der Verfassung. In der Pfalz brachen Aufstände aus. König Maximilian und sein Minister lösten den Landtag im Juni/Juli 1849 auf. Der Aufstand in der Rheinpfalz wurde mit Hilfe preußischen Militärs niedergeschlagen.

Deutsche Einigungsversuche 1849/50

Die Ablehnung der Deutschen Reichsverfassung und das Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung schufen ein gefährliches Vakuum. Welche Ordnung sollte künftig in Deutschland herrschen? Würden die Verhältnisse wiederhergestellt, wie sie bis März 1848 gegolten hatten – eine Rückkehr zum Deutschen Bund?

Der Verlauf der Revolution hatte gezeigt, dass ein deutscher Nationalstaat unter Führung Preußens und ohne Österreich im Bereich des Möglichen lag. König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen (1795–1861) hatte die deutsche Kaiserkrone aus den Händen der Nationalversammlung empört abgelehnt. Das hieß jedoch nicht, dass Preußen nicht auf anderem Weg zur alleinigen deutschen Führungsmacht hätte werden wollen. Die Frage der politischen Gestalt Deutschlands, die Deutsche Frage, wurde im Lauf des Jahres 1849 zu einem Streit zwischen den Regierungen.

1849 schlug der bayerische Außenminister von der Pfordten ein Programm zur Reform des Deutschen Bundes vor. Hiernach sollte der Deutsche Bund von einem Direktorium der größten deutschen Staaten (Österreich, Preußen, Bayern, Hannover, Sachsen, Württemberg, Hessen-Kassel) geleitet werden. Jenes Direktorium hätte die Vertretung Deutschlands nach außen sowie das Oberkommando über das Bundesheer erhalten. Eine freigewählte Nationalversammlung sollte die Gesetzgebung im Bund übernehmen. Der Deutsche Bund hätte eine kollektive Regierungsspitze sowie ein demokratisches Parlament erhalten. Die gemeinsame Aufsicht über die Streitkräfte sollte die Nichtangriffsfähigkeit des Bundes gewährleisten. Das Programm enthielt bereits sämtliche Punkte, an denen die bayerische Außenpolitik bis zum preußisch-österreichischen Krieg von 1866 festhielt.

Von der Pfordtens Reformplan für den Deutschen Bund war nicht zuletzt als Gegenentwurf zum Vorhaben einer deutschen Union gedacht, wie es die norddeutschen Staaten vertraten. Der nach dem preußischen Freiherrn Joseph von Radowitz (1797–1853) benannte Plan sah vor, einen Bundesstaat unter preußischer Führung herzustellen, der mit Österreich einen völkerrechtlichen Zusammenschluss eingehen sollte. Auch dies wäre jedoch eine Aufkündigung des Deutschen Bundes gewesen. Im Mai 1849 schlossen Preußen, Hannover und Sachsen in Erfurt das sogenannte Dreikönigsbündnis als Kern einer solchen Union (Erfurter Union). Weitere Staaten in Norddeutschland schlossen sich an. Auch die süddeutschen Staaten waren zum Beitritt aufgerufen.

Bayern, Württemberg und Österreich lehnten den „Radowitz-Plan“ ab. Der Diplomatie Bayerns gelang es sogar, Hannover und Sachsen aus der Erfurter Union herauszulösen und einem Bündnis mit Württemberg beizutreten (Münchner Punktationen vom Februar 1850). Dieses „Vierkönigsbündnis“ kam einer Verwirklichung der Trias-Idee sehr nahe. Gemeinsam wollten die vier Königreiche an der Leitung des erneuerten Deutschen Bundes beteiligt werden. Dieser war im September 1850 in Frankfurt am Main wieder zusammengetreten.

Dass der Zusammenschluss der deutschen Mittelstaaten kein politisches Gewicht geltend machen konnte, zeigte sich während der Verfassungskrise in Kurhessen im Spätherbst 1850. Damals verständigten sich Preußen und Österreich über die Köpfe der deutschen Mittelmächte hinweg.

Der Verfassungsstreit in Kurhessen (1850)

Anlass dazu war der Konflikt um das Kurfürstentum Hessen (Hessen-Kassel). Kurfürst Friedrich Wilhelm I. (1802–1875) und sein Minister Ludwig Hassenpflug (1794–1862) hatten in einem Staatsstreich die Verfassung außer Kraft gesetzt. Das kurhessische Offizierskorps weigerte sich jedoch, das verhängte Kriegsrecht durchzusetzen.

Die Regierung in Kassel rief den Deutschen Bund zu Hilfe. Während dieser mit Mehrheit für eine Intervention zugunsten des Kurfürsten stimmte, lehnte Preußen ab. Kurhessen gehörte seit März 1850 zur Erfurter Union. Preußen ließ Truppen an der Grenze zu Kurhessen aufmarschieren. Inzwischen rückten Streitkräfte aus Bayern und Österreich in Kurhessen ein. Sie besaßen das Mandat des Deutschen Bundes. Daraufhin überschritt preußisches Militär die Grenze zu Hessen. Bei Bronnzell nahe Fulda kam es im November 1850 zu einem Scharmützel zwischen bayerischen und preußischen Einheiten, in dem die Bayern die Oberhand behielten.

Der Zusammenstoß blieb militärisch ohne Folgen, doch wurde nun über einen Ausgleich verhandelt. Österreich dachte freilich nicht daran, seine Bündnispartner Bayern und Württemberg beizuziehen. Die drei Mächte hatten noch im Oktober 1850 in Bregenz eine Defensivallianz gegen Preußen geschlossen. Stattdessen verglichen sich Österreich und Preußen Ende November 1850 im mährischen Olmütz. Preußen zog aus Kurhessen ab, löste die Erfurter Union auf und nahm damit alle Schritte zu einer kleindeutschen Staatsgründung zurück.

Der Deutsche Bund war wiederhergestellt, und Preußen hatte sich in das alte Machtgefüge eingliedern müssen. Der eigentliche Verlierer war jedoch nicht Preußen, sondern die deutsche Trias-Idee. Das Vierkönigsbündnis aus Bayern, Württemberg, Sachsen und Hannover zerfiel, ihre Beteiligung an einem Direktorium des Deutschen Bundes unterblieb. Während ihrer Stationierung in Kurhessen 1850/51 handelten sich die bayerischen Exekutionstruppen das Schimpfwort von den „Strafbayern“ ein.

Reformpläne für den Deutschen Bund

Wenn der Deutsche Bund dauerhaft weiterbestehen sollte, musste die Führungsmacht Österreich Anschluss an den deutschen Zollverein erhalten. Er sicherte Preußen seit 1834 ein eindeutiges Übergewicht, mit der Tendenz, die Habsburgermonarchie von den mittel- und süddeutschen Staaten abzudrängen.

Bayern und die übrigen deutschen Mittelmächte versuchten, die Regierung in Wien zu einem Beitritt zum Zollverein zu bewegen. Auch das Kaiserreich selbst unternahm jetzt entsprechende Versuche. 1851 trat das Königreich Hannover dem Zollverein bei. Preußen und Österreich schlossen indes 1853 einen Handelsvertrag. Wiederum blieb es bei einer exklusiven Verständigung der deutschen Großmächte, das die mittleren Staaten außen vor ließ.

Dazu trug jedoch auch deren innere Zerstrittenheit bei. Noch 1853 hatte der sächsische Außenminister Ferdinand von Beust (1809–1886) Bayern einen festeren Zusammenschluss aller Mittelstaaten angeboten. Die Regierung in München lehnte dies jedoch ab, letztlich aus Misstrauen gegenüber der sächsischen Offerte.

Der Krimkrieg 1853–1856 und die deutsche Politik

Im Krimkrieg von 1853 bis 1856 kämpfte Russland gegen das Osmanische Reich, an dessen Seite Großbritannien und Frankreich intervenierten. Für einige Zeit schien auch ein Eintritt Österreichs, Preußens und des gesamten Deutschen Bundes in den Konflikt bevorzustehen. Der Krimkrieg drohte zu einem gesamteuropäischen Krieg zu eskalieren. Die Verwicklungen hatten auch Auswirkungen auf die deutsche Bundespolitik.

Neben den Kämpfen im Schwarzen Meer hatte die russische Armee bereits im Sommer 1853 die Donaufürstentümer Moldau und Walachei besetzt, die unter türkischer Oberhoheit standen. Die Gebiete grenzten an das Habsburgerreich. Österreich forderte Russland auf, diese Gebiete wieder zu räumen. Um sich abzusichern, schloss Österreich 1854 ein Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen. Auch die übrigen deutschen Staaten waren zum Beitritt aufgerufen.

In dieser Situation suchte Bayern erneut die deutschen Mittelstaaten auf einen einheitlichen Kurs zu bringen. Außenminister von der Pfordten lud im Mai 1854 zu einer Konferenz nach Bamberg, auf der über den Beitritt zum österreichisch-preußischen Bündnis beraten wurde. Diese Frage war von erheblicher Bedeutung für die äußere Politik der deutschen Staaten. Es drohte der Bündnisfall, ein Krieg mit Russland. Dagegen hatte das Markgrafentum Baden Vorbehalte angesichts seiner verwandtschaftlichen Beziehungen zum russischen Zarenhaus. Bayern fürchtete um eine Ausweitung des Krieges auf Griechenland, wo der Bruder des Königs, Otto, regierte.

In Bamberg einigten sich die Mittelstaaten auf einen Beitritt zum Bündnis mit Österreich, unter der Bedingung, dass Wien gegenüber den kriegführenden Mächten neutral bliebe. Nach dem Willen Bayerns sollten die weiteren Schritte in der deutschen Bundesversammlung in Frankfurt beraten werden.

Österreich ging über diese Forderungen hinweg. Es richtete ein Ultimatum an den Zaren, aus den Donaufürstentümern abzuziehen, andernfalls trete es an der Seite Englands, Frankreichs und des Osmanischen Reiches in den Krieg ein. Zar Nikolaus I. (1796–1855) gab nach und ließ die Fürstentümer Moldau und Walachei Ende Juni 1854 räumen, die daraufhin von österreichischen Truppen besetzt wurden.

Die Regierung in Wien hatte bis dahin weder den Deutschen Bund konsultiert noch die Bedingungen der deutschen Mittelstaaten zur Kenntnis genommen. Somit endete die von Maximilian initiierte Bamberger Konferenz mit einem erheblichen diplomatischen Prestigeverlust für Bayern.

Die bayerische Politik hatte versucht, das Bündnis mit Preußen und Österreich auf Neutralität zu verpflichten. Österreich sollte sein Vorgehen mit dem Deutschen Bund abstimmen und vom Kriegseintritt abgehalten werden. Tatsächlich blieben Österreich und die übrigen deutschen Staaten während des Krimkrieges neutral. Doch nahm die Wiener Politik keine Rücksicht auf die deutschen Verbündeten. Die deutschen Mittelstaaten vermochten es wiederum nicht, Österreich oder Preußen in ihrer Politik zu beeinflussen.

Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg und Hessen setzten immerhin ihren Dialog fort. In den Jahren 1859 bis 1861 fanden Konferenzen in Würzburg statt, auf denen über ein einheitliches Vorgehen beraten wurde. Zumal zwischen der bayerischen und sächsischen Politik bestand Dissens. Während der sächsische Außenminister Beust für einen Ausbau des Deutschen Bundes warb, insbesondere für einen Bundesgerichtshof, fürchtete die bayerische Regierung den Verlust von Souveränitätsrechten.

Der Deutsche Bund erhielt von den Mittelstaaten keine weiteren Impulse für eine Reform. Damit hing auch zusammen, dass mit Ludwig von der Pfordten der langjährige bayerische Außenminister im April 1859 zurückgetreten war.

Das europäische Wendejahr 1859

Gegen Ende des Jahrzehnts kam erneut Bewegung in die Deutsche Frage. In Preußen übernahm im Oktober 1858 Prinz Wilhelm (1797–1888) die Regierungsgeschäfte anstelle seines schwer erkrankten Bruders König Friedrich Wilhelm IV. Nach dessen Tod 1861 trat er die Nachfolge als König Wilhelm I. an.

Die Regierung Wilhelms von Preußen schien eine neue Phase der Deutschlandpolitik einzuläuten. Ministerpräsident Fürst Karl Anton von Hohenzollern (1811–1885) verkündete eine „Neue Ära“. Begleitet war dieser Kurs von der Suche nach „moralischen Eroberungen“: Preußen wollte sich an die Spitze der nationalen Bewegung in Deutschland stellen und seinen Führungsanspruch legitimieren. In der Deutschen Bundesversammlung in Frankfurt wurde Preußen durch den Gesandten Otto von Bismarck (1815–1898) vertreten.

Die „kleindeutsche Lösung“ der Deutschen Frage, ein Nationalstaat unter preußischer Führung ohne Österreich, war auch das Ziel des Deutschen Nationalverereins, der im September 1858 von Liberalen und Demokraten in Frankfurt am Main gegründet wurde. Währenddessen verfolgte die deutsche Öffentlichkeit, wie das Kaiserreich Österreich im Krieg gegen Frankreich und Sardinien-Piemont 1859 unterlag und seine Herrschaft über Oberitalien (Lombardo-Venetien) einbüßte. Aus Prestigegründen hatte sich Österreich bis zuletzt geweigert, die Waffenhilfe des Deutschen Bundes zu akzeptieren, für deren Truppen Preußen den Oberbefehl forderte. Bayern hatte eine Teilmobilmachung vorgenommen, um Österreich in den Alpen zu Hilfe zu eilen, war aber schließlich nicht in den Krieg eingetreten.

Mit den Niederlagen Österreichs bei Montebello, Magenta und Solferino im Sommer 1859 verlor die Habsburgermonarchie zugleich ihren Rang als militärische Großmacht. Seither galt das Frankreich Napoleons III. (1808–1873) als erste Militärmacht auf dem Kontinent. Die Vorgänge weckten einerseits die Furcht vor einer vermeintlichen Bedrohung Deutschlands durch Frankreich, zum anderen zeigten sie, wie eine politisch zersplitterte Nation wie Italien zur staatlichen Einheit finden konnte: im März 1861 wurde das Königreich Italien ausgerufen.

Der Verfassungskonflikt in Preußen und der Aufstieg Otto von Bismarcks

1861 nahm die innere Entwicklung in Preußen eine Wende. Das preußische Abgeordnetenhaus, in dem die liberale Fortschrittspartei seit kurzem dominierte, hatte dem neuen König Wilhelm I. den Etat für eine umfassende Heeresreform verweigert. Der König sah dies als Affront und wollte das Votum des Landtags nicht anerkennen.

Die Frage der Etatbewilligung geriet von einer Machtprobe zum Verfassungskonflikt. Regierung und Landtag blockierten sich gegenseitig. In dieser Lage berief der König im September 1862 Otto von Bismarck zum Ministerpräsidenten. Dieser nahm einen Bruch der Verfassung in Kauf und setzte den Heeresetat unter Umgehung des Landtags, ohne förmliches Gesetz, durch. Gleichzeitig wurde eine unbeschränkte Zensur der Presse angeordnet. Die liberale Opposition in Preußen sah sich überrumpelt.

Einen ähnlich rigiden Kurs schlug Bismarck in der Außenpolitik ein. Der Führungsanspruch Preußens in Deutschland ließ sich in seinen Augen nur auf Kosten Österreichs durchsetzen, nicht mit ihm. Seine Politik zielte daher auf die Herausdrängung Österreichs aus dem Deutschen Bund, nötigenfalls auch auf die Auflösung des Bundes.

Späte Initiativen Österreichs

Österreich hatte 1861 unter dem neuen Staatsminister Anton Ritter von Schmerling (1805–1893) eine freiheitliche Verfassung erhalten und war dabei, sich in den Augen der deutschen Liberalen wieder Anerkennung zu verschaffen.

1862 schlug der österreichische Außenminister Johann Graf von Rechberg (1806–1899) den Beitritt zum Deutschen Zollverein vor, um ein einheitliches mitteleuropäisches Wirtschaftsgebiet zu schaffen. Bayern befürwortete diesen Vorschlag nach Kräften und warb in Berlin für die Aufnahme Österreichs. Bismarck brachte die Initiative jedoch zu Fall, indem er den Zollvereinsmitgliedern mit dem Austritt Preußens drohte. Als der Zollverein 1865 erneuert wurde, lenkten die süddeutschen Staaten ein und lehnten einen Beitritt Österreichs ab.

Der Frankfurter Fürstentag (1863)

Einen weiteren Vorstoß in der Deutschen Frage unternahm Österreich im August 1863. Minister von Schmerling lud zu einem Fürstenkongress nach Frankfurt am Main ein. Die Agenda sah die Schaffung eines Deutschen Reichs vor.

An der Spitze sollte ein fünfköpfiges Direktorium mit Österreich, Preußen, Bayern, Hannover und Sachsen stehen. Statt einer direkt gewählten Nationalversammlung sollte es ein Unterhaus mit Abgeordneten aus den Kammern der Einzelstaaten sowie ein Oberhaus mit den Fürsten und Vertretern der Freien Städte geben. Der Entwurf sah ein Bundesgericht sowie ein Bundesheer vor. Noch einmal schien eine „großdeutsche Lösung“ der nationalen Frage in Sicht.

Maximilian II. von Bayern trat für dieses Projekt einer Reichsgründung ein. Besonders das Fünferdirektorium an der Spitze schien ihm die Eigenständigkeit Bayerns zu gewährleisten. Das Projekt Schmerlings wich kaum von den Einigungsplänen ab, die Bayern und die übrigen Mittelstaaten um 1848/49 vorgeschlagen hatten. Dennoch wollte Maximilian nur zustimmen, wenn sich Österreich und Preußen einigen würden. Bayern blieb damit seiner Linie treu, nicht einseitig für eine der deutschen Großmächte Partei zu ergreifen.

Unter diesen Voraussetzungen war es Bismarck ein Leichtes, den Frankfurter Fürstentag scheitern zu lassen. Er beschwor König Wilhelm, den Einigungsplan Österreichs abzulehnen, indem er im Gegenzug ein Vetorecht für Preußen im Fürstendirektorium forderte.

Der Dualismus Preußens und Österreichs hatte nochmals die Oberhand behalten. Die Verhältnisse in Deutschland kamen nicht von der Stelle. Bayern und die übrigen Mittelstaaten konnten die Großmächte zu keiner gemeinsamen Politik bewegen. Diese Unbeweglichkeit ging jedoch mehr und mehr zu Lasten des Deutschen Bundes.

Der deutsch-dänische Krieg von 1864

Die Machtlosigkeit des Deutschen Bundes erwies sich erneut 1864, während des deutsch-dänischen Krieges. Der dänische König Friedrich  VII. war 1863 gestorben. Sein Nachfolger Christian IX. (1818–1906) erließ eine neue Verfassung, die die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg fester als zuvor in den dänischen Staat einband.

Dies sahen Preußen und Österreich als Verstoß gegen das Londoner Protokoll von 1852, das den Herzogtümern Autonomie zusicherte. Holstein und Lauenburg waren Mitglieder des Deutschen Bundes. Die neue dänische Verfassung von 1863 hob die Autonomie der Herzogtümer jedoch auf.

Daraufhin forderte Preußen eine militärische Exekution des Bundes gegen Dänemark. Es gelang Bismarck, Österreich neben Preußen für die Durchführung der Exekution zu gewinnen. Der Feldzug nach Jütland im Frühjahr und Sommer 1864 war schnell zugunsten der deutschen Mächte entschieden. Im Frieden von Wien vom Oktober 1864 musste Dänemark die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an den Deutschen Bund abtreten. Sie unterstanden seither einem Kondominium Preußens und Österreichs.

Der Friede von Wien war nur vordergründig ein Erfolg des Deutschen Bundes. In Wirklichkeit hatten die deutschen Staaten während des gesamten Konflikts keinerlei Einfluss auf die Politik Preußens. Selbst Österreich folgte seinem nördlichen Nachbarn, obwohl es keine Interessen in der schleswig-holsteinischen Frage besaß.

Die Deutsche Frage am Ende der Regierung Maximilians II.

Maximilian II. erlebte den Ausgang des Krieges gegen Dänemark nicht mehr. Er starb am 10. März 1864. Bis zuletzt war er Zeuge der politischen Ohnmacht Bayerns und des Deutschen Bundes gegenüber den Großmächten Österreich und Preußen. Schon während des Krimkrieges waren die deutschen Mittelmächte nicht in der Lage gewesen, Wien in seiner Außenpolitik zu beeinflussen und von sich aus zur Neutralität anzuhalten.

Ebenso verhielt es sich inzwischen mit Preußen, dessen Ambitionen die deutschen Mittelmächte, bald auch Österreich nicht mehr wirksam entgegentreten konnten, ohne den Bruch und die Auflösung des Deutschen Bundes zu riskieren.

Während die Frage einer nationalstaatlichen Einigung Deutschlands immer drängender schien – angesichts der nationalen Bewegungen auf dem Kontinent, ebenso angesichts der zunehmenden Konflikte der Großmächte –, suchte die bayerische Politik nach einem Erhalt des Deutschen Bundes. Er versprach Frieden in Mitteleuropa und mochte die Unabhängigkeit Bayerns und der übrigen deutschen Staaten garantieren.

Österreich, das sich nach der Revolution rasch wieder als Großmacht regeneriert hatte, beanspruchte zwar weiterhin die politische Führung in Deutschland, fand dafür aber keinen Anschluss an den Zollverein. Auch die Versuche Bayerns, den Deutschen Bund als Friedensverband zu stabilisieren, führten im Jahrzehnt nach der Revolution von 1848/49 zu keinem bleibenden Erfolg.

München setzte auf die Trias-Idee, ein Zusammenschluss der deutschen Mittelstaaten, der die Rivalität Österreichs und Preußens ausgleichen sollte. Obwohl auch die übrigen Mittelmächte im Deutschen Bund, vor allem Sachsen, Hannover und Württemberg, diese Auffassung teilten, kam eine zwingende Kooperation nicht zustande. Dagegen stand das Misstrauen vor einem Übergewicht Bayerns, einer bayerischen Hegemonie innerhalb der deutschen Trias.

Die Triaspolitik scheiterte nicht nur an der falschen Wahrnehmung der Beteiligten oder am Verhalten der Großmächte. Auch König Maximilian und seine Regierung trugen dazu bei, dass der Spielraum zwischen Preußen und Österreich immer geringer wurde. Bayern versäumte es in den 1850er Jahren, seinen Führungsanspruch unter den deutschen Mittelmächten glaubhaft zu untermauern.

Nicht zuletzt hätte es hierzu einer hinreichenden militärischen Schlagkraft bedurft. Beim König wie auch bei der Landtagsmehrheit fehlte jedoch der Wille, Bayerns Armee aufzurüsten, um im Konfliktfall seine Bundesgenossen schützen zu können. Das Königreich Bayern schien einerseits zu stark, um in einem Nationalstaat seine Eigenständigkeit völlig einzubüßen – eine Gefahr, die für die übrigen deutschen Mittelmächte weit eher bestand. Andererseits blieb Bayern zu schwach, um aus dieser Position heraus eine Neuordnung Deutschlands anzustoßen.