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Maximilian I. Joseph

 

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„Eintheilung des königlichen Landgerichtes München in Steuerdistrikte für das Grundsteuer Kataster 1810.“ (1810)

1810

Topographisches Büro, München, 1810

Lithografie auf Papier, koloriert, 51,5 x 49 cm

Bayern war das erste Land Europas, das exakt vermessen wurde. Ursache dafür waren die napoleonischen Kriege mit ihren territorialen Umwälzungen. Bayerns Staatsgebiet wuchs allein im Jahr 1805 durch die Eingliederung von schwäbischen und fränkischen Gebieten sowie von Tirol um mehr als das Doppelte an, von 40 737 auf 96 889 Quadratkilometer. Ziel des Reformwerks von Montgelas war es diesen Flickenteppich aus Rechten und Traditionen zu einem Gesamtstaat zusammenzufügen und so erst regierbar zu machen. Eine der Voraussetzungen dafür war die exakte Vermessung des Landes. Allerdings wollten der bayerische Kurfürst und spätere König Maximilian Joseph und seine Beamten nicht nur wissen, wie dieses Land beschaffen war; mindestens genauso wichtig war die Vermessung der Flächen zur Ermittlung der Grund- und Gebäudesteuer.

Die Bestandsaufnahme von Grund und Boden in Bayern sollte auch eine genaue Berechnung der Grundsteuer ermöglichen. Die Gebietszuwächse hatten bis 1805 dazu geführt, dass in Bayern 114 verschiedene Grundsteuerarten existierten. Wollte man eine größere Steuergerechtigkeit erreichen und die Einnahmen erhöhen, so war eine Katastervermessung der einzelnen bebauten und unbebauten Grundstücke unerlässlich.

1807 war die Steuerbefreiung für Kirche und Adel im Königreich Bayern aufgehoben worden. In einer Verordnung vom 13. Mai 1808 ersetzte das so genannte Steuerprovisorium alle verschiedenen Steuerarten durch vier direkte Steuern: Grund- oder Rustikalsteuer, Haus-, Dominikal- und Gewerbesteuer. Zur Steuererhebung wurden die Landgerichte in Steuerdistrikte eingeteilt. Die Steuern wurden von den Rentämtern eingezogen.

Zur genauen Berechnung der Steuern wurde 1808 eine „Königlich unmittelbare Steuervermessungs-Kommission“ geschaffen, 1811 umbenannt in „Königlich unmittelbare Steuerkataster-Kommission“. Sie unterstand dem Finanzministerium. Ihre Arbeit baute auf den Vermessungen des Topographischen Bureaus auf. Allerdings mussten für die Katastrierung wesentlich genauere Daten erhoben werden. Es war nicht nur die Größe eines Grundstücks wichtig, sondern auch der Ertrag, den man daraus gewinnen konnte, die Bonität. Es sollte noch 20 Jahre dauern, bis 1828, ehe das Grundsteuergesetz die endgültige Voraussetzung für eine einheitliche Besteuerung schuf. 

Beleg:

Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796, hrsg. von Michael Henker, Margot Hamm und Evamaria Brockhoff (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur, Nr. 32), Augsburg 1996, S. 188 f.

Künstler, Ersteller / Fotograf: unbekannt
Lageort: München, Deutsches Museum, Archiv, KT 01021
Copyright: Deutsches Museum München