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Maximilian I. Joseph

 

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„Edikt über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Baiern“ (1813)

17. Juli 1813

Erlass vom 10. Juni 1813, in: Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1813, XXXIX. Stück, Sp. 921–932

Druck auf Papier

Das sogenannte Toleranzedikt von 1813 erlaubte die Ausübung der jüdischen Religion und sicherte den Juden in Bayern den Erwerb und die Ausübung der Bürgerrechte zu. Voraussetzung war jedoch der Eintrag in eine Matrikel.

Bis Ende Oktober 1813 sollten sich alle Juden im Königreich Bayern in die Matrikeln eintragen, die bei den Polizeibehörden ihres Wohnortes auflagen. Dieser Eintrag war Voraussetzung für den Erwerb und die Ausübung der bürgerlichen Rechte. So konnten sich die Behörden einen Überblick über die Zahl der Juden in Bayern verschaffen. Jede Gemeinde durfte allerdings nur eine begrenzte Zahl von Matrikelnummern vergeben. Für Ichenhausen, die zweitgrößte jüdische Gemeinde in Bayern um 1830, waren dies zum Beispiel 200 Matrikelnummern. Wer darüber hinaus einen eigenen Hausstand gründen wollte, musste in eine andere Gemeinde ziehen, in der noch Einträge frei waren, oder gar auswandern. Viele junge jüdische Männer gingen daraufhin nach Amerika und gründeten dort eine Familie. 

 

Beleg:

Juden auf dem Lande. Beispiel Ichenhausen, hrsg. vom Haus der Bayerischen Geschichte (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur, Heft 22), München 1991; Eberhard Weis, Montgelas, Bd. 2: Der Architekt des modernen bayerischen Staates 1799–1838, München 2005, S. 598–608

Lageort: Augsburg, Haus der Bayerischen Geschichte
Copyright: Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg