Objekte > Maximilian II. > Besitzergreifungspatent Kurfürst Max’ IV. Joseph für die „im fränkischen Kreise gelegene[n]“ Territorien

Maximilian II.

 

Trennlinie 01



Besitzergreifungspatent Kurfürst Max’ IV. Joseph für die „im fränkischen Kreise gelegene[n]“ Territorien

Bekanntmachung der Reichsritterschaft in Franken über die Eidleistung ihrer Mitglieder an den Kurfürsten von Bayern (1803) Erläuterungen zum pfalzbaierischen Besitzergreifungspatent von der Reichsritterschaft in Franken (1802)
Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, französischer Text, Seite 1 Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, französischer Text, Seiten 2 und 3
Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, Seiten 1 und 2 Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801, Seiten 3 und 4
weitere zeigen >

22. November 1802

München, 22. November 1802

Druck auf Papier

Der bayerische Kurfürst berief sich in seinem Besitzergreifungspatent auf den Frieden von Lunéville, der den Zweiten Koalitionskrieg beendete. In ihm war Bayern eine rechtsrheinische Entschädigung für die an Frankreich verlorenen linksrheinischen Gebiete zugesichert worden, unter anderem auch „mehrere im fränkischen Kreise gelegene“ Territorien.

Zum obersten Vertreter des Kurfürstentums Bayern im fränkischen Kreis hatte Max Joseph den „Landesdirections-Präsidenten und außerordentlichen Commissär im Herzogthum Berg“, Johann Wilhelm Freiherrn von Hompesch (1761–1809) ernannt. Er sollte die Zivilbesitzergreifung vornehmen, nachdem bereits seit August 1802 die militärische Sicherung erfolgt war.

„Wir verstehen Uns demnach zu sämmtlichen Landsassen und Lehnleuten, den Civil- und Militärbedienten, Beamten und Magistraten der Städte, und endlich zu allen Einwohnern, wessen Standes, Würde oder Wesen sie seyn mögen, das sie Uns von nun an für ihren rechtmäßigen und einzigen Landesfürsten erkennen und ansehen, einen vollkommenen Gehorsam und unverbrüchliche Treue beweisen, und, sobald Wir es erfodern, die feierliche Huldigung leisten, überhaupt aber, sich als treue und gehorsame Unterthanen betragen werden.“

Dieses Patent wurde veröffentlicht, noch ehe die Entschädigungen durch die Reichsdeputation in Regensburg und den Reichsdeputationshauptschluss bestätigt worden waren. Ähnliche Patente erließ der bayerische Kurfürst Max IV. Joseph auch in allen übrigen neuen Territorien.

Die Reichsritterschaft wurde erst drei Jahre später, mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation am 25. Februar 1803, mediatisiert und vollständig in den bayerischen Staat integriert.

Künstler, Ersteller / Fotograf: Kurfürst Max IV. Joseph
Lageort: Burg Egloffstein
Copyright: Albert Freiherr von Egloffstein