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Maximilian I. Joseph

 

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Die Königsfeier in der ehemaligen Reichsstadt und im Landgericht Kaufbeuren (1806)

13. Januar 1806

Handschrift auf Papier

In Kaufbeuren bestellte der Landrichter alle Gemeindevorsteher, Amtmänner und Richter des Landgerichts zur feierlichen Verkündung der Proklamation für den 11. Januar nach Kaufbeuren. Die Repräsentanten des Staates sollten in feierlicher Kleidung erscheinen und dort stellvertretend für ihre Untertanen die Proklamation erhalten.

Am Morgen des 11. Januar stellten sich die Gemeindevorsteher, Amtmänner und Richter des Landgerichts Kaufbeuren vor der Wohnung des Landrichters auf. Es ertönten Trompeten und Pauken und der Amtsaktuar verlas die Proklamation „laut und deutlich“. „Noch in der Reihe teilte man jedem Amtmann ein Exemplar von der Proklamation zur Verkündung in seiner Gemeinde, und Affigirung an der Kirchthür, desgleichen den Befehl wegen Abhaltung des feierlichen Gottesdiensts zur Behändigung an seinen Pfarrer mit.“ Damit war die öffentliche Bekanntmachung, dass Bayern künftig ein Königreich sei, in Kaufbeuren beendet. Die Anwesenden wurden allerdings noch ermahnt, „sich zwar ihren frohen Herzen Ergiesungen zu überlassen, sich aber dabei aller Ordnung, und Bescheidenheit, die gut gebildete, und gesittete Menschen auszeichnen, vorzüglich zu befleisen, etc.“

Dies berichtet das „Königlich Baierische Landgericht Kaufbeuren“.

Künstler, Ersteller / Fotograf: Landrichter Metz, Actuar Hauber (Berichterstatter)
Lageort: Augsburg, Staatsarchiv, Regierung von Schwaben K.d.I., Akten 3020
Copyright: Staatsarchiv Augsburg