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Maximilian I. Joseph

 

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Schreiben der „Kgl. Landesdirektion in Schwaben“ an das Landgericht Wertingen von der Königswürde für den bisherigen bayerischen Kurfürsten (1806)

4. Januar 1806

4. Januar 1806

Handschrift auf Papier

In München wurde am 1. Januar 1806 der bayerische Kurfürst Max IV. Joseph zum König von Bayern ausgerufen. Die Proklamation der Königswürde sollte im Landgericht Wertingen an den Kirchtüren des Amtsbezirks angeschlagen werden. Am Sonntag, 12. Januar, war überall eine Königsfeier anberaumt. Dabei, so lautete der Auftrag der Landesdirektion in Schwaben, werde der „Amts Actuar“ der Bevölkerung und allen Gemeindevorstehern die Proklamation vorlesen und ein Hochamt mit Te Deum feiern lassen. „Die feierl. Krönung und Salbung haben Seine Königl. Majestät auf eine günstigere Jahres-Zeit Vorbehalten, welche in Zeiten offentlich bekannt gemacht werden solle.“

Gleichzeitig informierte die Landesdirektion in Schwaben den Landrichter darüber, dass das Amt künftig „Königl. Baierisches Landgericht“ heißen werde.

 

Lageort: Augsburg, Staatsarchiv, BA Wertingen 1931
Copyright: Staatsarchiv Augsburg