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Ludwig III.

 

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Karlsbader Beschlüsse (1819)

20. September 1819

Auf Initiative des österreichischen Staatskanzlers Klemens Fürst von Metternich beschließen die Angehörigen des Deutschen Bundes in Karlsbad Maßnahmen gegen die ihrer Meinung nach revolutionären Umtriebe in den Ländern. Alle Zeitungen und kleinere Druckwerke werden einer Vorzensur unterzogen, die Burschenschaften (national gesinnte studentische Verbindungen) verboten, die Universitäten überwacht und revolutionär gesinnte Lehrkräfte entlassen.