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Ludwig II.

 

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Konstitution für das Königreich Bayern 1808, 3

1. Mai 1808

Urkunde, Handschrift

Die Verfassung des Königreichs Bayern, die so genannte Konstitution, stellte die Zusammenfassung des Reformwerks Maximilian Graf Montgelas' dar und war gleichzeitig deren Höhepunkt. Die Konstitution unterzeichneten Morawitzky, Hompesch, Montgelas und der König.

Die Konstitution trat am 1. Oktober 1808 in Kraft und war von zahlreichen als organische Ediktebezeichneten Vollzugsvorschriften begleitet. Hier waren die wichtigsten, noch unter eingeschränkter Souveränität Bayerns entstandenen Reformen der letzten Jahre zusammengefasst. Mit dem Erlass einer Konstitution für das Königreich Bayern wollte Montgelas einer befürchteten aufgezwungenen Verfassung durch den Kaiser der Franzosen zuvorkommen. In der Einleitung zur Verfassung wurde noch einmal auf die Bedeutung der Reformen für das Zusammenwachsen des Gesamtstaats hingewiesen, der aus den gerade erst neu zusammengefügten Territorien entstehen sollte.

Im ersten Titel der Konstitution wird der Grundsatz der égalité, der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, festgeschrieben. Sonderrechte des Adels und der Geistlichkeit vor Gericht und Fiskus werden abgeschafft. Sicherheit der Person und des Eigentums garantiert die Konstitution ebenso wie Gewissensfreiheit. Die Pressefreiheit dagegen bleibt beschränkt, die Mitwirkung der Bürger an den öffentlichen Angelegenheiten rudimentär. Zwar sieht die Konstitution die Einrichtung einer Nationalrepräsentation, also eines Parlaments, vor, allerdings soll es nur beratende Kompetenzen bei Gesetzentwürfen haben. Es wurde zudem niemals einberufen.

Die Verfassung von 1808 wurde bereits zehn Jahre später durch die Verfassung von 1818 abgelöst. Dennoch ist diese - im Gebiet des späteren Deutschen Bundes - früheste Verfassung für die Verfassungsentwicklung in Bayern von entscheidender Bedeutung.

Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Hg.), Liess, Albrecht: Aus 1200 Jahren. Das Bayerische Hauptstaatsarchiv zeigt seine Schätze, dritte Auflage, München 1986.
Möckl, Karl: Der moderne bayerische Staat. Eine Verfassungsgeschichte vom aufgeklärten Absolutismus bis zum Ende der Reformepoche (Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern, Abt. III: Bayern im 19. und 20. Jahrhundert, Bd. 1), München 1979.

Künstler, Ersteller / Fotograf: Foto: R. Poss
Lageort: München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Verfassungsurkunden Nr. 2
Copyright: München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv