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Ludwig I.

 

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„Uniform der Postbeamten (Klasse 1)“ (nachträgliche Beschriftung): Oberpostmeister (1807)

Entwurf für eine Beamtenuniform (1799), 1 Entwurf für eine Beamtenuniform (1799), 2
Uniform eines Forstgehilfen Uniform eines Forstinspektors
Uniform eines Forstwärters Uniform eines Revierförsters
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1807

unbekannter Künstler, 1807

Zeichnung auf Papier, Bleistift, Aquarell, Deckfarben

Die Reform der bayerischen Staatsverfassung zu Beginn des 19. Jahrhunderts zielte darauf ab, alle Macht im Staate in den Ministerien zu vereinen. Dies galt auch für das Postwesen, das die Fürsten von Thurn und Taxis besaßen. Die Post wurde nun dem Ministerium des Äußern zugeordnet, die Postbediensteten wurden uniformiert.

Nach Auffassung der bayerischen Reformer durften im Staat keine Nebengewalten bestehen, sondern die Macht musste in den Münchner Ministerien zentriert sein. Nur so war eine gleiche Behandlung aller Landesteile gewährleistet. Dies galt auch für die Post, die eine beträchtliche Einnahmequelle darstellte. Max Joseph ordnete zwar im November 1805 die Übernahme der Post mit allem Personal und den Gebäuden in staatlichen Besitz an, doch erst 1808 erfolgte gegen eine Entschädigung des Fürsten von Thurn und Taxis aus säkularisiertem Klostergut die endgültige Übernahme. Die Post wurde dem Ministerium des Äußeren zugeordnet.

Bereits 1807 erließ König Max I. Joseph eine Uniformvorschrift für die Postbeamten der bayerischen Länder. Sie sollten hellblaue Uniformen aus Wolle tragen mit Krägen und Ärmelaufschlägen aus schwarzem Samt. Sämtliche Verzierungen wie Stickereien, Epauletten, Knöpfe oder Hutquasten sollten silbern sein. Damit gehörten die Postbeamten zu einer Minderheit, zu der auch das Personal der Polizei, der General-Zoll- und Mautdirektion, der Wechselgerichte erster Instanz, die Landgerichtsärzte und Stadtphysiker und von 1804 bis 1808 die Salinenbeamten zählten. Alle anderen Beamten bekamen goldene Dekorationen. Die Stickereien auf den Uniformen der Postbeamten entsprachen denen des Ministeriums des Äußeren. Zusätzlich waren die Rockschöße mit Posthörnern bestickt.

Die Uniformen wiesen zeittypische modische Komponenten auf. Der Rock war eng anliegend, mit geschwellter Brust und abfallenden Schultern. Er schloss vorne kurz unterhalb der Brust ab. Einer schmalen Taille half so mancher modebewusste Mann mit einem Schnürleib nach. Die Hosen schmiegten sich eng an die Beine - auch dafür gab es entsprechende Polster. Rock und Hemd hatten hohe, steife Krägen; mehrmals um den Hals geschlungene Halstücher, über die zusätzlich Krawatten gebunden wurden, verliehen Haltung. Die Haare trug man sorgfältig frisiert, gelockt „à la Titus“, in die Stirn gekämmt mit breiten Koteletten. Als Kopfbedeckung diente ein Zweispitz, dem eine weiß-blau-weiße Kokarde, das „Nationalzeichen“ der Bayern, angeheftet war.

Für alltägliche Amtsgeschäfte war ein Frack mit liegendem, gestickten Kragen vorgesehen. Nur der Ober-Postmeister war hoffähiger Beamter und trug bei festlichen Anlässen zu seinem Uniformrock kurze, weiße Beinkleider mit Strümpfen und Schuhen. Lange Hosen bei Hof genehmigte erst 1837 König Ludwig I.

Beleg:

Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796, hrsg. von Michael Henker, Margot Hamm und Evamaria Brockhoff (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur, Nr. 32), Augsburg 1996, S. 162–164

Künstler, Ersteller / Fotograf: unbekannt
Lageort: Nürnberg, Museum für Post und Kommunikation, 831 G 21 / 31
Copyright: Museum für Post und Kommunikation, Nürnberg