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Ludwig I.

 

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Die Königsfeier in Hirschau, Landgericht Amberg (1806)

20. Januar 1806

Handschrift auf Papier

In der Gemeinde Hirschau soll mit Genehmigung des Landgerichts Amberg die Königsfeier am 23. Januar stattfinden. Der Ablauf wird zusammen mit dem Landgericht geplant und abgesprochen. Danach wird der königliche Aktuar des Landgerichts bereits am Nachmittag vorher eintreffen und im Gasthof „Goldener Löwe“ untergebracht und verköstigt werden. Am eigentlichen Festtag hält dieser um 8 Uhr morgens im Rathaus eine dem Anlass angemessene Rede vor dem versammelten Bürgerrat. Anschließend wird die Proklamation an einigen Stellen der Stadt verlesen werdem, ob unter Begleitung von Militär und Polizei, bleibt der Gemeinde Hirschau überlassen. Schließlich erfolgt der Anschlag der gedruckten Proklamation an den Stadttoren.

Zur kirchlichen Feier des Festes wird in Hirschau, wie überall sonst auch, der Pfarrer eine Messe mit anschließendem Te Deum feiern. Zusätzlich wünscht das Landgericht noch die Lieder „Großer Gott wir loben Dich“ und „Heil unserm König“. Nach dem Gottesdienst sollte die Verteilung der Almosen an die Ortsarmen erfolgen.

Den weiteren Verlauf des Festes überließ das Landgericht dem freien Ermessen der Gemeindeverantwortlichen.

Lageort: Amberg, Staatsarchiv, Landgericht ä.O. Amberg, 52
Copyright: Staatsarchiv Amberg