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Bayern nach dem Kölner Spruch von König Maximilian (1505)

Quelle: Bayerische Landesausstellung 2005 - Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg

Signatur: PN-LA-2005-5a

Copyright: Haus der Bayerischen Geschichte, Ausführung: Büro für angewandte Visionen, München. Die Karten unterliegen dem Urheberschutz. Das Downloaden für Schul- und Bildungszwecke ist erlaubt (Anmeldung erforderlich!). Jede andere Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Rechtsinhaber.

Beschreibung: Am 30. Juli 1505 beendete König Maximilian I. mit dem Kölner Spruch den Landshuter Erbfolgekrieg und teilte das umstrittene Erbe Herzog Georgs von Niederbayern auf. Für dessen Enkel Philipp und Ottheinrich wurde nördlich der Donau um Neuburg und Lauingen und in der Oberpfalz ein neues Herzogtum mit einem Ertragswert von 24000 rheinischen Gulden jährlich gebildet. Der weitaus größere Anteil der Verlassenschaft mit einem Einkommen von über 75000 Gulden fiel indessen vorbehaltlich des königlichen „Interesses“, also einiger vom Reichsoberhaupt beanspruchter Gebiete, an Albrecht IV. von Bayern-München. Der königliche Entscheid entsprach damit dessen vor dem Reichstag getroffenen geheimen Abmachungen mit dem königlichen Rat Paul von Lichtenstein, der bei den Verhandlungen in Köln eine maßgebliche Rolle spielte. Pfalzgraf Friedrich, der Vormund der beiden jungen Pfalzgrafen, machte aus seiner Enttäuschung keinen Hehl. Seine Bemühungen um eine Revision des königlichen Urteils blieben jedoch vergeblich. Bei den folgenden jahrelangen Verhandlungen über die genaue Grenze des neuen Herzogtums blieb es im Wesentlichen bei den Bestimmungen des Kölner Spruchs. Nach 250 Jahren staatlicher Sonderentwicklung war damit die Wiedervereinigung Bayerns, wenngleich unter beträchtlichen territorialen Einbußen besiegelt.

Literatur:

  • Lit.: Dietmar Heil, Kölner Spruch König Maximilians I., in: Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg, hg. von Suzanne Bäumler, Evamaria Brockhoff und Michael Henker, Augsburg 2005 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 50/2005), S. 110
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