Quelle: S. Bäumler, in: Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg, hg. von Suzanne Bäumler, Evamaria Brockhoff und Michael Henker, Augsburg 2005 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 50/2005), S. 29–30.
Signatur: PN-LA-2005-1
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Beschreibung: Mit dem Hausvertrag von Pavia wurde die Trennung der Pfalzgrafschaft bei Rhein vom Herzogtum Bayern vollzogen. Er beendete die langjährigen Streitigkeiten Kaiser Bruder Rudolf und dessen Nachkommen. Gegen die Überzeugung Ludwigs des Bayern wurde das wittelsbachische Territorium erneut aufgeteilt. Ludwig erhielt das oberbayerische Teilherzogtum sowie Teile des bayerischen Nordgaus. Die Söhne Rudolfs bekamen die Pfalz am Rhein sowie den größten Teil des bayerischen Nordgaus, die spätere Oberpfalz. Die Kurwürde sollte zwischen dem pfälzischen und dem oberbayerischen Zweig wechseln, wurde aber 1356 von Kaiser Karl IV. ausschließlich an die pfälzische Linie übertragen. Die Parteien geloben in dem Vertrag gegenseitigen Beistand und versprechen, ihre Besitzungen nicht zu verschenken und zu verkaufen, zudem räumen sie sich ein gegenseitiges Vorkaufsrecht ein. Die Pfälzer Wittelsbacher sollten ihren oberbayerischen Verwandten 1504 im Krieg um das niederbayerische Erbe in erbitterter Feindschaft gegenüberstehen. Erst 1777 kamen die Territorien der beiden Linien (vorerst ohne Pfalz-Zweibrücken) nach dem Tod von Kurfürst Max III. Joseph wieder in eine Hand.
Literatur:
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