Die vier Herzogtümer nach der Teilung von 1392


Quelle: S. Bäumler, in: Von Kaisers Gnaden. 500 Jahre Pfalz-Neuburg, hg. von Suzanne Bäumler, Evamaria Brockhoff und Michael Henker, Augsburg 2005 (Veröffentlichungen zur Bayerischen Geschichte und Kultur 50/2005), S. 35–36.

Signatur: PN-LA-2005-2

Entwurf: Haus der Bayerischen Geschichte
Grafik: Büro für angewandte Visionen, München.

Die Karten unterliegen dem Urheberschutz. Das Downloaden für den Einsatz im Schulunterricht und für Bildungszwecke ist erlaubt (Anmeldung erforderlich!). Jede andere Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den/die Rechteinhaber.

Beschreibung:

Die Herzöge Stephan III.,Friedrich und Johann regierten nach dem Tod ihresVaters Stephan II.1375 zunächst nach dessen Willen gemeinsam, teilten aber 1392 Bayern unter sich auf. Mit dieser dritten großen bayerischen Landesteilung wurde die 1255 erstmals geschaffene Trennungslinie zwischenOber- und Niederbayern wiederhergestellt und darüber hinaus Oberbayern in Bayern-Ingolstadt und Bayern-München geteilt. Nachdem Niederbayern bereits 1352 in Landshut und Straubing getrennt worden war, bestand Bayern seit 1392 also aus vier Teilherzogtümern mit den Residenzen Landshut, Ingolstadt, München und Straubing. Der Vertrag von 1392 teilt die Einkünfte des Oberlandes zu gleichen Teilen zwischen Stephan und Johann. Das Niederland war bereits im Vorfeld der Verhandlungen Friedrich zugesprochen worden. Herzog Johann erhielt per Losentscheid den südlichen Teil Oberbayerns mit München als Residenzstadt, aus dem so genannten Nordgau Schwandorf, Regenstauf, Burglengenfeld, Velburg, Hemau, Riedenburg, Vohburg, Rotheneck, Pfaffenhofen sowie Rechte in Regensburg. Herzog Stephan bekam das Gebiet um Ingolstadt, die Tiroler Gerichte Rattenberg, Kitzbühel und Kufstein sowie Wasserburg, Falkenberg, Kling und die schwäbischen Gebiete entlang der Donau mit Höchstädt, Lauingen, Faimingen, Gundelfingen, Giengen, Wartstein, Weißenhorn, Buch sowie das Landgericht Marstetten. Für Bayern begann nun die so genannte „Vierherzogszeit“. Neben der politischen Rivalität entwickelte sich auch eine starke Konkurrenz in Hofhaltung und Selbstdarstellung, ein Zustand, der den Residenzstädten zeitweilig zu großer Blüte verhalf.

Literatur:

  • Krieger, Karl-Friedrich: Bayerisch-pfälzische Unionsbestrebungen vom Hausvertrag von Pavia (1329) bis zur Wittelsbachischen Hausunion vom Jahre 1724, in: Zeitschrift für historische Forschung 4 (1977), S. 385–413
  • Straub, Theodor: Bayern im Zeichen der Teilungen und der Teilherzogtümer (1347–1450), in: Handbuch der Bayerischen Geschichte, begr. von Max Spindler, hg. von Andreas Kraus, Bd. 2, 2. überarb. Aufl., München 1988, S. 199–287